Forschung

Das Baulandkataster – Handlungsanleitung für die Praxis

Mit dem Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 wurde der §200 Abs. 3 in das Baugesetzbuch eingefügt. Danach kann die Gemeinde sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen und diese Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher bekanntzugeben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Eigentümer hinzuweisen. Die Herstellung und Veröffentlichung eines solchen Baulandkatasters ist sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht nicht ganz einfach. Bei der praktischen Herstellung sollte von vornherein mit einem EDV-Programm gearbeitet werden, das in ein geographisches Informationssystem (GIS) integriert werden kann. In rechtlicher Hinsicht müssen die Vorschriften zum Datenschutz beachtet werden. Die in der ersten Auflage im Jahr 2000 im vhw-Verlag erschienene Handlungsanleitung zur Herstellung und Veröffentlichung eines Baulandkatasters ist aus einem Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen an die Plan und Recht GmbH hervorgegangen. Das Baulandkataster hat an Aktualität noch zugenommen, seitdem die Bundesregierung das Ziel verfolgt, die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungszwecke von derzeit ca. 100 ha am Tag bis zum Jahr 2020 auf 30 ha am Tag zu reduzieren. Ohne ein Baulandkataster, mit dem die örtlichen Reserven schlüssig aufgezeigt werden, lässt sich dieses Ziel auf kommunaler Ebene kaum durchsetzen.

Auftraggeber: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Leistungen: Forschungsbericht, Buchveröffentlichung

Bibliographische Daten: Das Baulandkataster, vhw-Verlag 2001, ISBN: 3-87941889-6