Projekt

Bebauungsplan Nr. I "Strategische Steuerung des Einzelhandels" der Stadt Eberswalde

Die brandenburgische Stadt Eberswalde nimmt als Mittelzentrum eine zentralörtliche Versorgungsfunktion im Landkreis Barnim wahr. Die Innenstadt von Eberswalde ist der klassische Versorgungsbereich der Stadt. Ein hoher Anteil der Einzelhandels-Verkaufsflächen verteilt sich jedoch auf umliegende Gebiete. Die Innenstadt steht aufgrund ihres verhältnismäßig untergeordneten Verkaufsflächenbesatzes und der mehrheitlich kleinteiligen Strukturen in starker Konkurrenz zu den übrigen Standorten.

Angesichts der bereits bestehenden deutlichen räumlichen Schieflage bei der Verteilung der Verkaufsflächen im Stadtgebiet und des insgesamt überdurchschnittlichen hohen Verkaufsflächenbesatzes im Lebensmitteleinzelhandel vor Ort ergeben sich städtebauliche Spannungen und nachteilige Auswirkungen. Um weiteren Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, ergreift die Stadt Eberswalde, städtebaulich begründete Steuerungsmaßnahmen:

Als erste Stufe wurde im Jahr 2007 das Einzelhandels-Zentrenkonzept (EZK) Stadt Eberswalde erstellt; dessen Fortschreibung wurde 2009 durch das Büro Plan und Recht GmbH begonnen. Im Rahmen der Konzeptfortschreibung wurde deutlich, dass die im EZK verankerten Ziele nur durch die Aufstellung eines strategischen, sich auf die gesamte Kernstadt erstreckenden Bebauungsplans erreichbar sind.

Zur verbindlichen Umsetzung des Einzelhandels-Zentrenkonzepts haben die Stadtverordneten der Stadt Eberswalde daher am 27.05.2010 die Aufstellung des stadtweiten Bebauungsplans "Strategische Steuerung des Einzelhandels" beschlossen.

Der beabsichtigte Geltungsbereich des Bebauungsplans "Strategische Steuerung des Einzelhandels" erfasst die gesamte Kernstadt der Stadt Eberswalde. Einbezogen werden alle Flächen, die als bislang unbeplanter Innenbereich gemäß § 34 BauGB zu beurteilen sind, sowie die Geltungsbereiche bereits rechtsverbindlicher Bebauungspläne in der Kernstadt Eberswalde.

Um die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Eberswalde zu erhalten und zu entwickeln sowie die Innenentwicklung zu fördern, ist es erforderlich, dass der strategische Bebauungsplan die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit einem zentrenrelevanten Kernsortiment in die zentralen Versorgungsbereiche lenkt; der zentrenrelevante Einzelhandel wird grundsätzlich auf diese Bereiche beschränkt.

Im Interesse der verbrauchernahen Versorgung und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Einzelhandels sollen von der Beschränkung der Zulässigkeit des zentrenrelevanten Einzelhandels auf die zentralen Versorgungsbereiche Ausnahmetatbestände für Betriebe der Nahversorgung, für Verkaufsstätten von Handwerks- und anderen Gewerbebetrieben sowie für Tankstellenshops bestimmt werden.

Die Stadt Eberswalde folgt mit der Aufstellung des strategischen Bebauungsplans dem positiven Vorbild der Stadt Nauen; diese verfügt als erste Gemeinde in Deutschland über einen, das gesamte Stadtgebiet umfassenden strategischen Bebauungsplan mit Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB zur Steuerung ihrer Zentren- und Einzelhandelsentwicklung.

Auftraggeber: Stadt Eberswalde, Land Brandenburg

Leistungen: B-Plan, Durchführung Verfahren, planungsrechtliche Beratung

Gesamtgröße: ca. 1.500 ha

Planung: seit 2010 (laufend)