Projekt

Fortschreibung des Einzelhandels-Zentrenkonzepts der Stadt Eberswalde

Die brandenburgische Stadt Eberswalde hat zur Steuerung ihrer Innenstadtentwicklung im Jahr 2007 ein Einzelhandels-Zentrenkonzept aufgestellt und durch die Stadtverordneten billigen lassen. Um weiteren Fehlentwicklungen bei der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben entgegenzuwirken und die Ziele des Einzelhandels-Zentrenkonzept in eine für jedermann verbindliche Norm zu übertragen, wurde im Mai 2010 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. I "Strategische Steuerung des Einzelhandels" beschlossen. Als Voraussetzung für diese Planaufstellung ist es erforderlich, das Einzelhandels-Zentrenkonzept fortzuschreiben. Plan und Recht GmbH wurde mit der Fortschreibung des Einzelhandels-Zentrenkonzepts beauftragt. Im Mittelpunkt der Fortschreibung stehen erneut die Identifikation der ortspezifischen zentrenrelevanten Sortimente und die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche. Unter Berücksichtigung der Entwicklungen vor Ort seit 2007 und der aktuellen Rechtsprechung wird das Standortkonzept der ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche überprüft und - soweit erforderlich - angepasst.

Parallel zur Überarbeitung des Einzelhandelskonzepts betreut die Plan und Recht GmbH auch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. I "Strategische Steuerung des Einzelhandels" der Stadt Eberswalde.

Auftraggeber: Stadt Eberswalde, Land Brandenburg

Leistungen: städtebauliches Entwicklungskonzept

Planung: seit 2009 (laufend)