Projekt

Bebauungsplan Nr. 22 "Solarkraftwerk Brandenburg-Briest" der Stadt Brandenburg an der Havel

Der ehemalige Fliegerhorst Brandenburg-Briest soll durch die Errichtung eines großflächigen Solarkraftwerks mit Photovoltaik-Anlagen nachgenutzt werden. Zum Zeitpunkt der Projektplanung handelt es sich dabei um das weltweit größte Solarkraftwerk. Der größere östliche Teil des mit seinen baulichen Anlagen des stillgelegten Flugplatzes gehört zur Gemarkung der Stadt Brandenburg an der Havel, der kleinere westliche Teil der Fläche gehört zur Stadt Havelsee – Ortsteil Briest.

Die Plan und Recht GmbH hat die für die Nachnutzung des ehemaligen Fliegerhorstes erforderlichen Bauleitplanverfahren – Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 nebst zugehöriger 7. Änderung des Flächennutzungsplans – für die Stadt Brandenburg a. d. H. erarbeitet. Auch das in der Stadt Havelsee durchgeführte Bebauungsplanverfahren wurde durch das Büro betreut.

Zielstellung der Planung war es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die flächenhafte Erzeugung von Energie aus Sonnenkraft zu schaffen. Um das Flugfeld für die Aufstellung der Photovoltaik-Module nachzunutzen, war es erforderlich ein, großflächiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO festzusetzen. Der südliche Flugplatzbereich, welcher von zahlreichen Gebäuden geprägt ist, wurde entweder als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO oder aber als Industriegebiet nach § 9 BauNVO festgesetzt, um Potenzialflächen für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben vorzuhalten. Neben der wirtschaftlichen Verwertung der Konversionsfläche galt es auch, Belange des Naturschutzes und insbesondere des besonderen Artenschutzes zu berücksichtigen und diese miteinander in Einklang zu bringen.

Auftraggeber: Stadt Brandenburg a. d. H., Land Brandenburg i. V. m. Q-Cells International GmbH

Leistungen: B-Plan, VEP, Durchführung Verfahren, planungsrechtliche Beratung, städtebaulicher Vertrag

Größe: 283,9 ha

Planung: 2009 - 2010